Wohnflächenberechnung – verständlich & rechtssicher erklärt

Die Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Wohnfläche eines Gebäudes oder einer Wohnung nach klar definierten Regeln. Sie bildet die Grundlage für Kaufverträge, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweise und Förderanträge. Eine korrekte Berechnung ist entscheidend, da bereits kleine Abweichungen erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben können.

Die Wohnfläche beeinflusst den Kaufpreis, die Miethöhe, die Umlage von Betriebskosten sowie die Bewertung einer Immobilie. Eine falsch angegebene Wohnfläche kann zu Rückforderungen, Mietminderungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Auch bei Fördermitteln und energetischen Berechnungen ist eine exakte Wohnfläche zwingend erforderlich.

In der Regel erfolgt die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). In bestimmten Fällen – etwa bei gewerblichen Flächen oder speziellen Bewertungszwecken – kann auch die DIN 277 angewendet werden. Welche Norm anzuwenden ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab und sollte fachlich geprüft werden.

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, die ausschließlich zum Wohnen genutzt werden, wie Wohn-, Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer, Küchen, Bäder sowie Flure innerhalb der Wohnung. Nicht zur Wohnfläche zählen unter anderem Kellerräume, Heizungsräume, Garagen oder unbeheizte Abstellräume außerhalb der Wohnung. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel nur anteilig berücksichtigt.

Räume mit Dachschrägen werden abhängig von der lichten Raumhöhe unterschiedlich angerechnet. Flächen mit einer Höhe unter einem Meter zählen nicht zur Wohnfläche, Flächen zwischen einem und zwei Metern werden meist zur Hälfte angerechnet, darüber vollständig. Eine exakte Vermessung ist hier besonders wichtig.

Nein. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel nur zu 25 % angerechnet. In besonders hochwertigen oder überdachten Ausführungen kann die Anrechnung auch bis zu 50 % betragen. Die genaue Bewertung erfolgt immer objektspezifisch und nach geltenden Regelwerken.

Eine neue Wohnflächenberechnung ist sinnvoll bei Verkauf oder Vermietung, nach Um- oder Ausbauten, bei Dachausbauten, bei Streitigkeiten über Flächenangaben oder wenn alte Berechnungen unklar oder fehlerhaft sind. Auch vor energetischen Berechnungen oder Förderanträgen ist eine aktuelle Wohnfläche wichtig.

Wir prüfen vorhandene Unterlagen wie Grundrisse und Bauzeichnungen und führen bei Bedarf ein Aufmaß vor Ort durch. Anschließend erfolgt die Berechnung nach der passenden Norm. Das Ergebnis wird übersichtlich dokumentiert und kann für rechtliche, wirtschaftliche und energetische Zwecke verwendet werden.

Ja. Abweichungen von mehr als 10 % können bei Mietverträgen zu Mietminderungen führen. Beim Verkauf können Käufer Kaufpreisnachlässe verlangen oder Gewährleistungsansprüche geltend machen. Eine fachlich korrekte Wohnflächenberechnung schützt vor solchen Risiken.

Ja. Die Wohnfläche ist eine zentrale Eingangsgröße für Energieausweise, Heizlastberechnungen und energetische Bewertungen. Fehlerhafte Flächenangaben können zu falschen Energiekennwerten und ungenauen Ergebnissen führen.

Selbstverständlich. Wir berechnen sowohl einzelne Wohnungen als auch komplette Mehrfamilienhäuser inklusive einer klaren Aufteilung der einzelnen Wohneinheiten.

Ja. Viele Förderprogramme setzen korrekte Flächenangaben voraus. Fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung von Förderanträgen oder zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel führen.

Durch präzises Aufmaß, normgerechte Berechnung und fachliche Prüfung ist die Genauigkeit sehr hoch. Das Ergebnis ist nachvollziehbar dokumentiert und belastbar für Behörden, Banken oder Vertragspartner.

Ja. Wir prüfen vorhandene Wohnflächenberechnungen auf Plausibilität und Normkonformität und weisen auf Abweichungen oder Fehler hin.

Wir verbinden technische Genauigkeit mit verständlicher Dokumentation. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben – egal ob für Verkauf, Vermietung, energetische Berechnungen oder Förderanträge. Sie erhalten eine saubere, nachvollziehbare und rechtssichere Wohnflächenberechnung.